Die Sozialberatung KSD unterliegen einer Schweigepflicht, die es dir erlaubt, dass du dich sicher und wohl fühlst. Dadurch kannst du Themen mit einer unabhängigen Person ansprechen. Der Lehrbetrieb erhält keine Absenzmeldung, wenn Lernende während des Unterrichts zur Beratung kommen.
Wichtig dabei ist, dass die Lehrperson darüber informiert wird, dass eine Beratung stattfindet. Aber: Auch wenn die Lehrperson weiss, dass eine Beratung stattfindet, erfährt sie nichts über den Inhalt des Gesprächs, ausser die Lernenden möchten das. Die Lehrpersonen des GBS St.Gallen sind froh, wenn die Lernenden das Beratungsangebot nutzen. Denn aus der Lernforschung weiss man, dass wenn es belastende Situationen gibt, kann man nicht mehr so gut lernen und sich konzentrieren
Auch Eltern erfahren nichts über das Gespräch. Gemeinsam mit den Lernenden sucht die Sozialberatung KSD aber, wenn immer möglich, die Zusammenarbeit mit ihren nächsten Bezugspersonen. Das Ziel ist immer, zusammen eine tragbare Lösung zu finden.
Die Schweigepflicht muss erst gebrochen werden, wenn Lernende selbst- oder fremdgefährdend sind. Es kommt selten vor, aber Nicole Borra, Rahel Huber und Gaby Schmid besprechen es mit dem/der Lernenden, wie dann das weitere Vorgehen ist.