Zulassung
Aufnahmebedingungen
- Abgeschlossene Volksschule
- Das Bestehen des Aufnahmeverfahrens
- Erfüllung der allgemeinen Aufnahmebedingungen eines kantonalen Brückenangebotes
- Die Probezeit dauert ein Quartal (10 Wochen) nach Schulbeginn
Gemäss den Richtlinien des Kantons ist der Besuch eines zweiten Brückenangebotes nicht möglich. Wer bereits ein kantonales Brückenangebot absolviert hat, findet Informationen zu den Richtlinien der Brückenangebote auf der Webseite des Kantons St.Gallen (2. Brückenangebot www.sg.ch). Interessenten mit abgeschlossener Sekundarstufe II (Lehre oder Matura) können sich bei unseren Gestalterischen Vorkursen für Erwachsene bewerben (Propädeutikum Vollzeit oder Teilzeit).
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren wird an zwei Terminen durchgeführt. Der Hauptprüfungstermin findet jeweils im November statt. Ein Grossteil der Plätze für den Vorkurs werden zu diesem Zeitpunkt vergeben. Im März/April führen wir ein zweites Prüfungsverfahren durch für Schüler/innen aus der 3. Oberstufe, die bis dahin noch keine Lehrstelle oder keinen Platz in einer weiterführenden Schule gefunden haben. Das Aufnahmeverfahren darf pro Schuljahr nur einmal absolviert werden.
Das gesamte Aufnahmeverfahren gliedert sich in mehrere Teilaufgaben:
- Der 1. Prüfungsteil kann zu Hause in der gewohnten Umgebung gelöst werden. Dieser besteht aus der Hausaufgabe, einer Mappe mit persönlichen Arbeiten und einem Motivationsschreiben.
- Der 2. Teil der Prüfung findet an der Schule für Gestaltung statt und dauert einen halben Tag. Es werden drei Fachbereiche geprüft. Möglich sind zum Beispiel: Text, Zeichnen, Illustration, Farbe, konzeptionelles oder dreidimensionales Gestalten.
- Der 3. Prüfungsteil ist ein Aufnahmegespräch. Das Gespräch erfolgt nur auf Einladung bei einer Auswahl der Kandidat*Innen, die eine Mindestpunktzahl erreicht haben. Ziel der Gespräche ist es die Eignung und die Motivation weiter abzuklären.
Prüfungstermine
Erster Prüfungstermin (November 2024)
- Samstag, 23. November 2024, Prüfung in der Schule (halbtägig, je nach Gruppeneinteilung, vormittags oder nachmittags).
- Samstag, 30. November 2024, Gespräche auf Einladung (Termin für mögliches Aufgebot freihalten)
Zweiter Prüfungstermin (März 2025)
- Samstag, 15. März 2025, Prüfung an der Schule (halbtägig, je nach Gruppeneinteilung, vormittags oder nachmittags).
- Samstag, 22. März 2025, Gespräche auf Einladung (Termin für mögliches Aufgebot freihalten)
Anmeldeschluss
Für die Prüfung im November: 20. Oktober
Für die Prüfung im März: 28. Februar
Bei Fragen wende dich bitte an das Sekretariat.