Zulassung
Aufnahmebedingungen
- Abgeschlossene Volksschule
- Das Bestehen des Aufnahmeverfahrens
- Erfüllung der allgemeinen Aufnahmebedingungen eines kantonalen Brückenangebotes
- Die Probezeit dauert ein Quartal (10 Wochen) nach Schulbeginn
Gemäss den Richtlinien des Kantons ist der Besuch eines zweiten Brückenangebotes nicht möglich. Wer bereits ein kantonales Brückenangebot absolviert hat, findet Informationen zu den Richtlinien der Brückenangebote auf der Webseite des Kantons St.Gallen (2. Brückenangebot www.sg.ch). Interessenten mit abgeschlossener Sekundarstufe II (Lehre oder Matura) können sich bei unseren Gestalterischen Vorkursen für Erwachsene bewerben (Propädeutikum Vollzeit oder Teilzeit).
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren wird an zwei Terminen durchgeführt. Der Hauptprüfungstermin findet jeweils im November statt. Ein Grossteil der Plätze für den Vorkurs werden zu diesem Zeitpunkt vergeben. Im März/April führen wir ein zweites Prüfungsverfahren durch für Schüler/innen aus der 3. Oberstufe, die bis dahin noch keine Lehrstelle oder keinen Platz in einer weiterführenden Schule gefunden haben. Das Aufnahmeverfahren darf pro Schuljahr nur einmal absolviert werden.
Anmeldeschluss
Für die Prüfung im November: 20. Oktober
Für den zweiten Prüfungstermin: 28. Februar
Beide Aufnahmeverfahren gliedern sich in zwei Teile:
- Der 1. Prüfungsteil der Aufnahmeprüfung besteht aus der Hausaufgabe, welche ab dem 20. September auf der Webseite publiziert wird. Die Hausaufgabe muss fertig gelöst zu Beginn des zweiten Prüfungsteils abgegeben werden. Für beide Prüfungstermine gilt die selbe Aufgabenstellung
- Der 2. Teil der Prüfung findet an der Schule für Gestaltung statt und dauert jeweils einen Tag. Der detaillierte Prüfungsablauf wird mind. zwei Wochen vor der Prüfung verschickt.
Die aktuellen Prüfungstermine sind im Anmeldeformular vermerkt.
Bei Fragen wende dich bitte an das Sekretariat.