Kosten
CHF 900.– für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen
CHF 675.– bei Eintritt im zweiten Quartal
CHF 450.– bei Eintritt im dritten Quartal
CHF 5'600.– für Ausserkantonale
CHF 4'200.– bei Eintritt im zweiten Quartal
CHF 2'800.– bei Eintritt im dritten Quartal
Materialkosten (Kopien, Schulmaterial, etc.)
CHF 250.–
Gebührenerlass
- Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St. Gallen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen, einen Gebührenerlass zu beantragen. Weitere Informationen auf der Webseite des Kantons St.Gallen.
- Schüler/-innen aus einem anderen Kanton müssen allfällige Unterstützungsangebote oder Kostenübernahmen bei ihrem Wohnkanton abklären.
Unterjähriger Austritt
Bei Austritt während der Probezeit erfolgt eine anteilsmässige Rückzahlung des Schulgelds direkt vom zuständigen kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentrum.
Bei Austritt nach der Probezeit kann mit einem schriftlich begründeten Gesuch an das Amt für Berufsbildung eine Rückzahlung des Schulgelds beantragt werden. Die Rückzahlung wird nur gewährt, wenn ein unterjähriger Eintritt in eine Lehre oder gesundheitliche Gründe oder ein Wegzug (abschliessende Aufzählung) geltend gemacht werden können. Bei freiwilligem Austritt nach der Probezeit (z.B. für Sprachaufenthalte) besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige Rückzahlung.
Informationen für Gemeinden
Das Schulgeld für Personen mit Ausweis B (anerkannte Flüchtlinge) und F (vorläufig aufgenommene Personen) kann gemäss Katalog Massnahmen zur Arbeitsintegration mit dem Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) abgerechnet werden.